FAQs zum Coronavirus

Die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und Eindämmung der Pandemie treffen uns erneut. Die zweite Schließung unserer Boulderhallen in diesem Jahr trifft uns wieder hart und stellt uns in diesem Jahr weiterhin vor große Herausforderungen. Nichtsdestotrotz erachten wir die getroffenen Maßnahmen als wichtig zum Schutze der Gesellschaft und stehen hinter diesen!

Jetzt ist es unser Anliegen, diverse Abläufe zu sichern, unsere Mitarbeiter durch bspw. Kurzarbeiter-Regelungen zu halten, möglichst in eurem Sinne zu handeln und bei Zeit imstande zu sein, euch wieder in unseren Hallen begrüßen zu können.
Um das zu schaffen, sind wir auf euer Verständnis angewiesen und hoffen, dass die folgenden Regelungen, wie auch im Frühjahr, von euch mitgetragen werden. Wir stehen wieder alle vor einer unglaublichen Herausforderung, sind aber überzeugt, diese gemeinsam mit und dank euch meistern zu können!
Bitte seht von telefonischen Anfragen ab, da wir diesen derzeit nicht gerecht werden können. Schreibt uns bei Rückfragen einfach eine E-Mail, welche wir möglichst zeitnah beantworten werden.


Auswirkungen auf den alltäglichen Betrieb - voraussichtliche Schließzeiten
Mannheim: 15.03.2020 bis einschließlich 01.06.2020 / 02.11.2020 bis einschließlich unbekannt
Darmstadt: 16.03.2020 bis einschließlich 08.05.2020 / 02.11.2020 bis einschließlich unbekannt


Kurse
Bereits gebuchte Kurse (Technikkurse o.ä.), die während der Schließzeit hätten stattfinden sollen, werden auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. Wir werden uns diesbezüglich mit den betroffenen Kunden in Verbindung setzen.


Kindergeburtstage
Aus organisatorischen Gründen werden wir alle gebuchten Kindergeburtstage, die während der Schließzeit hätten stattfinden sollen, stornieren. Eine direkte Umbuchung auf einen anderen Termin ist auf Grund der hohen Nachfrage für uns nicht realisierbar. Alle betroffenen Personen erhalten von uns ihr bereits gezahltes Geld zurück. Wir bitten um Verständnis dafür, dass diese Rückabwicklung etwas Zeit in Anspruch nimmt.


Punktekarten (11er-Karten u.ä.)
Die aktuellen Maßnahmen haben keine Auswirkungen auf erworbene Punktekarten (11er- oder 25+5 Karten). Sobald wir wieder öffnen, könnt ihr eure Punkte ganz normal weiter nutzen.


Dauerkarten
Generell hat jeder Inhaber einer Dauerkarte das Recht auf (anteilige) Erstattung des betroffenen Zeitraums, in welchem wir unserer vereinbarten Leistung nicht nachkommen können. Das gilt trotz der behördlichen Zwangsschließung. Betreffend laufender Dauerkarten haben wir uns dafür entschieden, die Dauerkarten um die Hälfte des betroffenen Zeitraums zu verlängern, und hoffen, dass ihr als unsere Kunden, diese Entscheidung mittragen könnt.
Folgendes Beispiel soll diese Regelung veranschaulichen.
Schließzeit von 4 Wochen ⇒ wir verlängern nach Wiederaufnahme des Betriebes eure Zeitkarten um 2 Wochen.


Abos
Auch hier habt ihr als Kunden trotz der behördlichen Zwangsschließung das Recht auf (anteilige) Erstattung über den betroffenen Zeitraum, in welchem wir unserer vereinbarten Leistung nicht nachkommen können. Wir planen derzeit mit Jahreskartenabos ebenfalls mit einer 50/50 Regelung zu verfahren und hoffen auch hier auf euer Verständnis für diese Regelung während dieser Zeit. Das bedeutet konkret, dass die SEPA-Einzüge während der behördlich angeordneten Schließzeit zu 50% weiter eingezogen werden. Besonderheit: Unsere SEPA-Einzüge für den Monat November sind bereits bei der Bank hochgeladen und lassen sich nicht mehr zurückrufen. Daher wird der Einzug für November zu 100% durchgeführt. Im Dezember werden wir die für November anfallenden 50% ausgleichen und dementsprechend keine Einzüge veranlassen. Ab Januar 2021 setzen wir die Einzüge für die Zukunft generell aus, bis wir unseren Betrieb wieder aufnehmen dürfen. Zu diesem Zeitpunkt werden alle laufenden Abos wieder voll eingezogen.


Kinderkurse
Unsere regelmäßigen Kinderkurse können derzeit ebenfalls nicht stattfinden und auch hier habt ihr als Kunden das Recht auf (anteilige) Erstattung der nicht geleisteten Kurse. Auch hier gilt es die Besonderheit zu berücksichtigen, dass die Einzüge für November bereits angewiesen und nicht rückzurufen sind. Zum Ausgleich der Ferienzeiten werden die Einzüge für Dezember und Januar von unserer Seite sowieso bereits vertraglich geregelt ausgesetzt. Für den Ausfall im Frühjahr haben wir bereits angekündigt, den Februar 2021 ebenfalls auszusetzen. Hier erweitern wir das Aussetzen der Einzüge um einen weiteren Monat (März 2021) um den ausfallenden November 2020 auszugleichen. Alle weiteren anstehenden Einzüge werden für 2021 so lange ausgesetzt, bis es mit unseren Kursen wieder weitergehen kann.


 

Wir hoffen, dass diese Vorgehensweisen von euch mitgetragen werden können. Falls ihr selber in eine Notlage geratet oder eure Beiträge aus anderen Gründen vollständig erstattet bzw. ausgeglichen haben möchtet, dann nehmt bitte via E-Mail Kontakt zu uns auf und wir werden alles zugehörige veranlassen. Bitte seht von Rückbuchungen der Einzüge über eure Banken ab, da dies vermeidbare Extrakosten mit sich bringt!

 

Stand 25.01.2021